Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Einlösen von Geschenkgutscheinen
- Der Gutschein kann unter www.kraeuterwerkstatt-wassenberg.de sowie im Laden eingelöst werden.
- Bei Einlösung des Gutscheins im Laden muss der Gutschein in Papierform vorgelegt werden. Wird der Gutscheinwert nicht vollständig verbraucht wird der Restbetrag auf dem Gutschein und in unserem Gutscheinbuch vermerkt.
- Bei Einlösung des Gutscheins unter www.kraeuterwerkstatt-wassenberg.de muss die Nummer des Gutscheines und das Ausstelldatum angegeben werden. Wird der Gutscheinwert nicht vollständig verbraucht wird der Restbetrag in unserem Gutscheinbuch vermerkt. Den aktuellen Restwert des Gutscheines können Sie der Rechnung entnehmen in der der Gutschein eingelöst wurde.
- Der Gutschein und evtl. Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach Kauf des Gutscheins einlösbar.
- Der Gutschein kann nur vor Abschluss des Bestellvorgangs/vor Kursanmeldung eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
- Pro Bestellung/Kursanmeldung ist nur ein Gutschein je Person einlösbar.
- Der Gutschein kann nur für den Kauf von Waren bzw. Veranstaltungsbuchungen und nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden.
- Das Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
- Der Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
- Bei Verlust eines Gutscheins ist kein Ersatz möglich.